Häufige Fragen

Wir haben versucht die häufigsten Fragen rund um das Thema Wohnungsvergabe für euch hier zu beantworten.

Kann der Bürgermeister bei der Wohnungsvergabe unterstützen bzw. helfen, dass man schneller zu einer Wohnung kommt?

Nein. Der Bürgermeister ist rechtlich verpflichtet, sich an die Wohnungsvergaberichtlinien zu halten.

Warum werden mir Wohnungen angeboten, die entweder zu teuer sind oder nicht meinen Wünschen entsprechen?

Wir vergeben die Wohnungen so, wie wir sie als Freimeldung erhalten. Es werden keine Wohnungen kategorisiert. Wir vermitteln nur Wohnungen, die nicht über der zumutbaren Miete liegen. Die zumutbare Miete ergibt sich aus dem monatlichen Familien-Nettoeinkommen (Jahreszwölftel).

Ist mein Name oder meine Herkunft ein Entscheidungskriterium ob ich eine Gemeindewohnung erhalte?

Nein. Name oder Herkunft sind nicht entscheidend, sondern die Anzahl der Punkte und die Platzierung in der jeweiligen Vormerkliste.

Ist es möglich, dass andere Wohnungswerber:innen früher eine Wohnung zugewiesen bekommen, obwohl ich selbst schon länger auf der 

Vormerkliste bin?

Ja. Ausschlaggebend für eine Zuweisung sind die eigenen Punkte auf der Vormerkliste (nicht Warteliste!) und nicht der Zeitpunkt der Antragstellung.

Wieso wird eine Wohnung zugewiesen, obwohl im Ansuchen explizit angemerkt wurde, dass keine Wohnung z.B. in der Altstadt, ohne Balkon oder ohne Lift und Tiefgarage gewünscht wird?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung von Wünschen (ausgenommen bei fachärztlichen Attesten bei fehlender Barrierefreiheit). Jede Wohnung wird daher bei Ablehnung der angebotenen Wohnung umgehend an den nächsten in Frage kommenden Wohnungswerber auf der Vormerkliste zugewiesen.

Warum wird eine 2-Zimmer-Wohnung zugewiesen, obwohl im Ansuchen vermerkt wurde, dass eine 3 Zimmer Wohnung gewünscht wird?

Die Wohnungsvergaberichtlinien definieren, welcher Haushaltsgröße wie viele Zimmer zustehen. Sofern ein Mehrbedarf nachgewiesen wird, kann gemäß Wohnungsvergaberichtlinien eine größere Wohnung zustehen. Gründe für einen Mehrbedarf sind:

  • ein nachgewiesener Grad der Behinderung von mindestens 50% gemäß den Bestimmungen des Bundesbehindertengesetzes;
  • Bezug von Pflegegeld ab der Pflegestufe 3
  • Bei gerichtlicher Regelung in Bezug auf geteilte Obsorge, folglich der Beherbergung von Minderjährigen Familienmitgliedern zum Beispiel an Wochenendtagen

Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung zugewiesen bekomme?

Es sind keine Prognosen möglich. Dies hängt von sehr vielen Faktoren ab:  auf welcher Vormerkliste ist man vorgemerkt, wie viele Punkte hat man; ist aktuell eine Wohnung dieser Kategorie verfügbar. Es ist unbekannt, ob und wann eine entsprechende Wohnung frei wird. 

Kann man sich Online für eine Gemeindewohnung anmelden und was benötigt man dafür?

Ja. Man kann sich Online unter „Digitale Antragstellung“ für eine Gemeindewohnung anmelden. Dazu benötigt man die ID-Austria für die Digitale Signatur (früher Handy-Signatur).